Lift11

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Ab dem 1. Januar 2021 muss in allen Aufzügen Deutschlands für den Notfall ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, drohen den Betreibenden hohe Bußgelder oder schlimmer: die Abschaltung der Anlagen. Wer seine Aufzüge rechtzeitig umrüsten lassen möchte, muss schnell sein, denn die Kapazitäten werden knapp. Hierauf weist das Liftmanagement Unternehmen HUNDT CONSULT hin. 

Bereits 2015 trat die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Deutschland in Kraft. Sie schreibt unter anderem ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem in jedem Aufzug vor. Hierüber muss eine ständige Sprechverbindung zu einem rund um die Uhr besetzten Notdienst gewährleistet sein. „Wenn dieses fehlt, erfassen das die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) ab Januar 2021 als Mangel“, erklärt Lars Lindert, Leiter Normen & Vorschriften bei HUNDT CONSULT. „Neben Bußgeldern in Höhe von EUR 2.000 gemäß Bußgeldkatalog müssen die Betreibenden zusätzlich damit rechnen, dass die Behörden die Aufzüge stilllegen lassen.“ 

„Viele Aufzüge haben für den Notfall nur eine Glocke oder Hupe als akustisches Signal. Das reicht ab 2021 aber endgültig nicht mehr aus“, weiß Lars Lindert. Grundsätzlich sei die Nachrüstung auch bei alten Anlagen technisch möglich. Aber: „Unternehmen der Aufzugsbranche befinden sich im Nachfragehoch und die Kapazitäten sind auch hier begrenzt. Gleiches gilt für die Produktionskapazitäten der Hersteller. Wer also ein neues Notrufsystem braucht, sollte sich spätestens jetzt darum kümmern.“ 

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