Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) hat am 1. Februar 2017 eine Stellungnahme zu dem von Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes abgegeben. Das neue Gesetz soll das Ordnungsrecht für energieeffiziente Gebäude vereinfachen und wird einen effizienteren Energiestandard für öffentliche Nichtwohngebäude festlegen.

 

Die geea bewertet positiv, dass der Entwurf die wichtigsten energie- und klimapolitischen Grundsätze berücksichtige: Die technologieoffene Ausgestaltung von Anforderungen an zu errichtende und zu sanierende Gebäude, eine weitgehende Freiwilligkeit bei Sanierungsentscheidungen, eine Fokussierung auf wirksamen Klimaschutz sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen.

 

„Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Energieeinsparrecht für Gebäude in einem Regelwerk zusammengeführt. Wir begrüßen, dass die Rechtsgrundlage damit einfacher und übersichtlicher wird. Bauherren, Handwerker, Planer, Behörden und Industrie profitieren von der besseren Verständlichkeit“, so Andreas Kuhlmann, Geschäftsführer der dena und Sprecher der geea. „Allerdings hätte der Entwurf sicherlich noch schlanker und einfacher werden können.“

 

Standard für Nichtwohngebäude sollte keine Vorfestlegung für Wohngebäude sein

 

Anlass der Neuregelung ist die in der EU-Gebäuderichtlinie enthaltene Forderung nach einem Niedrigstenergiegebäude-Standard (nearly-zero-energy-building, nZEB) für Neubauten. Dieser Standard soll nun für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses 55 liegen. Der entsprechende Standard für private Neubauten soll später festgelegt werden. „Der Effizienzhaus-55-Standard für öffentliche Nichtwohngebäude ist durchaus ambitioniert, aber das ist auch dringend erforderlich. Die öffentliche Hand sollte stärker als bisher ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Anders ist die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele kaum vermittelbar. Für den später noch zu definierenden Wohngebäudestandard gelten sicherlich weitergehende Rahmenbedingungen. Es kommen andere Baustoffe und Techniken zum Einsatz, die anders bewertet werden müssen. Doch auch hier gilt: Die technologischen Mittel und Optionen für einen ambitionierten Ansatz sind sicher vorhanden“, betonte Kuhlmann.

 

Der Referentenentwurf sieht nach derzeitigem Stand eine Reihe weiterer Neuerungen vor. So ist unter anderem geplant, die Energieeffizienz von Gebäuden künftig nach nur noch einer DIN-Norm (Neufassung der DIN V 18599) zu bilanzieren. Dies ist nach Ansicht der geea der richtige Ansatz. Zwei Dinge müsse die Bundesregierung aber sicherstellen: Fachakteuren sollten die neue Norm in der Breite bekannt und entsprechende Arbeitsmittel – insbesondere Bilanzierungssoftware – erhältlich sein.

 

Nachholbedarf beim Thema Gebäudeenergieausweis

 

Außerdem begrüßt die geea, dass Energieausweise in Zukunft verpflichtend auch CO2-Kennwerte enthalten sollen. Bedauerlich sei jedoch, dass die Bundesregierung das neue Gesetz nicht genutzt habe, um endlich für einen aussagekräftigen Gebäudeenergieausweis zu sorgen und nur noch Energiebedarfsausweise zuzulassen. „Das Thema bleibt auf der Agenda. Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen − im Sinne des Klimaschutzes, aber auch im Sinne einer verlässlichen Information für Immobilienbesitzer und Mieter“, so Andreas Kuhlmann.

 

„Wichtig ist, dass der Gesetzentwurf nun schnell überarbeitet und konsolidiert und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird“, bilanziert Kuhlmann.

 

Zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes

 

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden – kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG) – haben das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Im Februar soll der Entwurf ins Bundeskabinett eingebracht werden.

 

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